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Paracelsus Medizinische Privatuniversität

Verhalten im Not- und Brandfall


Bitte lesen Sie sich die folgenden Handlungsanweisungen gut durch und folgen Sie diesen im Not- und Brandfall zum Wohle Ihrer Mitmenschen, zur Schadensabwehr und für das Funktionieren der Rettungsmaßnahmen exakt.

Medizinischer Notfall


Ersthelfer*innen: Die PMU ist verpflichtet, Ersthelfer*innen zu stellen und diese ausbilden zu lassen. Die Ersthelfer*innen werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe in einem Turnus von 2 Jahren geschult. Zu den Aufgaben der Ersthelfer*innen im Notfall gehören: Eigensicherung, Absichern der Unfallstelle, Abwenden zusätzlicher Gefahren, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Absetzen des Notrufs, weitere Erste Hilfe – Wundversorgung / Betreuung usw. Die Liste der Ersthelfer*innen für dieses Gebäude finden Sie auf dem Erste Hilfe Blatt. Zusätzlich sind alle Studierenden der Humanmedizin und der Pharmazie als Ersthelfer*innen ausgebildet.

Mitarbeiter*innen: Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe zu leisten und sofern möglich einen ausgebildete/n Ersthelfer*in herbeizurufen. Ist ein/e Ersthelfer*in vor Ort, so hat diese/r die Weisungsbefugnis. Er/Sie wird, je nach Art der Verletzung, geeignete Maßnahmen ergreifen. Mitarbeiter*innen haben diese Anweisungen auszuführen und unterstützen somit den reibungslosen Ablauf der Rettungskette.

Einweisung Rettungskräfte: Um den Rettungskräften einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist den verantwortlichen Ersthelfer*innen Folge zu leisten. Die zugewiesenen Aufgaben sind gewissenhaft zu übernehmen.
  • 1 Mitarbeiter*in informiert den Infopoint (DW 80080 / 80081) und die Zentralen Wirtschaftsdienste (DW 80062 / 80063)
  • 1 Mitarbeiter*in bezieht Position an der Strubergasse und weist den Rettungskräften den Weg zur verletzten Person

Brandfall


Verhalten bei Räumung: Als Vorsorgemaßnahme zum Schutze des Lebens bei plötzlich eintretenden Unglücksfällen (Feuer, Bedrohung, Explosion u. ähnlichem) sind die gesamten Räumlichkeiten zu räumen. Bei Alarmauslösung und/oder mündlicher Durchsage sind die Arbeitsplätze sofort zu verlassen und Ruhe zu bewahren.
Den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort ist Folge zu leisten und es ist der Sammelplatz vor dem Literaturhaus aufzusuchen. Nur die Einsatzkräfte am Sammelplatz können die Räumungsmaßnahme aufheben.
----- Eventuell durchgeführte Übungen sind dem Ernstfall gleichgestellt. ----

Räumungsablauf / Verhaltensregeln:
  • sperren Sie Ihren Computer, schließen Sie Fenster und Türen
  • informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen und auch ortsfremde Personen
  • kontrollieren Sie mit, ob alle MitarbeiterInnen das Gebäude auch verlassen
  • benutzen Sie den nächstliegenden Ausgang (Notausgang), benutzen Sie keinen Aufzug
  • retten Sie verunglückte Personen bzw. leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein
  • verlassen Sie den vorgegebenen Sammelplatz keinesfalls ohne Aufforderung
  • vermeiden Sie Gleichgültigkeit und nehmen Sie die Anweisungen ernst

Brandschutzwart*innen: Die PMU hat ihre Brandschutzwart*innen, die u. a. im abwehrenden Brandschutz ausgebildet sind. Sie achten im Normalbetrieb auf die Freihaltung der Fluchtwege und die Funktionalität der brandhemmenden Maßnahmen. Hierbei sowie bei der Räumung im Brandfall ist ihren Anweisungen Folge zu leisten.

SALK Notaufnahme:
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
057255 / 51050
medizin2@salk.at
www.salk.at

Betriebsärztin:
Dr. Gabriele Holfeld-Weitlof
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
057255 / 20120
g.holfeld-weitlof@salk.at

Sicherheitsvertrauenspersonen:
Bichler Michael 0699 / 14420066
Gimpl Bernhard 0699 / 14420023
Hütter Roland 0699 / 14420062
Pürstinger Fabian 0699 / 14420078
Riedlsperger Siegfried 0699 / 14420016
Zacher Helmut 0699 / 14420094

Sicherheitsfachkraft:
Obertscheider Monika
Ingenieurbüro Obertscheider KG
Mooshamstraße 26
5161 Elixhausen
0664 / 2306396
ObertscheiderKG@aon.at
www.obertscheider.eu