Studierende von Privatuniversitäten sind Studierenden an staatlichen Österreichischen Universitäten in den Bereichen Fremdrecht und Studienförderung gleichgestellt. Jeder inländische Studierende hat Anspruch auf die öffentliche Studienbeihilfe. Die Studienbeihilfe ist ein Mittel staatlicher finanzieller Förderung für Studierende gemäß dem Studienförderungsgesetz. Näheres unter: https://www.stipendium.at

Familienbeihilfe

Die Bestimmungen sind hinsichtlich des Anspruchs auf Familienbeihilfe, auf Mitversicherung von Kindern sowie die steuerrechtlichen Bestimmungen auf die Studierenden an Privatuniversitäten anwendbar.